Die geplante Verordnung sieht ein EU-weit einheitliches Online-Portal vor, über das Unternehmen Entsendemeldungen künftig elektronisch und in allen Amtssprachen einreichen können. Das Parlament hat mehrere Änderungen am Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM) vorgenommen, die für weitere Klarheit sorgen und unnötige Verwaltungsaufwände bei der Entsendung reduzieren sollen – insbesondere für Unternehmen in Grenzregionen. Gleichzeitig betonen die Abgeordneten, dass die Mitgliedstaaten ausreichende Informationen behalten müssen, um Regeln wirksam anwenden, Kontrollen durchführen und gegen nicht gemeldete Entsendungen sowie Sozialdumping vorgehen zu können. Außerdem weist das Parlament darauf hin, dass der Erfolg des Portals von einer breiten Beteiligung der Mitgliedstaaten abhängt, auch wenn die Nutzung freiwillig bleibt.
Die KOM soll dem EP zufolge eine Liste der teilnehmenden Mitgliedstaaten veröffentlichen und bei Bedarf Verknüpfungen zu nationalen Meldeportalen bereitstellen. Das Parlament hebt zudem hervor, dass es langfristig ein vollständig EU-weites System anstrebt, das nahtlose Interoperabilität und vereinfachte Verfahren in allen Mitgliedstaaten ermöglicht.
Nach der bereits im Mai 2025 erzielten Ratsposition kann mit der Einigung im EP nun der Trilog mit Rat und KOM beginnen.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung des Binnenmarktausschusses (in englischer Sprache) zu entnehmen. (VS)