| Rat der Europäischen Union

Finanzministerinnen und -minister der Mitgliedstaaten tagen in Brüssel

Am 11. März 2025 tagten die Finanzministerinnen und -minister der Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union, dem sogenannten Ecofin-Rat, in Brüssel. Für Deutschland nahm Bundesfinanzminister Jörg Kukies teil.
©European Union

Zunächst stellte die Europäische Kommission (KOM) ihre beiden Omnibus-Vereinfachungspakete zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union vor. Die Reformen umfassen Entlastungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), dem EU-Lieferkettengesetz (CSDDD), dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und der Taxonomie sowie einen Vorschlag zur Überarbeitung der InvestEU-Verordnung. So sollen bis zu 50 Mrd. Euro an zusätzlichen privaten und öffentlichen Investitionen mobilisiert werden. 

Danach wurden die Modalitäten für die Schaffung eines Rahmens auf EU-Ebene für die Aktivierung der nationalen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts durch die Mitgliedstaaten erörtert, die es ihnen erlaubt, ihre Militärausgaben zu erhöhen. Dies ist einer der Bausteine des Programms „ReArm Europe“, das letzte Woche von der KOM vorgestellt wurde. Auch über weitere Optionen zur Finanzierung des Verteidigungssektors wurde gesprochen, da die KOM beabsichtigt, am 19. März 2025 ihr Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung vorzustellen.

Außerdem erzielte der Ecofin-Rat die noch ausstehende politische Einigung über die Änderung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC 9). Damit sollen die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch über die effektive Mindestbesteuerung von Unternehmen verbessert werden, um die Verpflichtungen multinationaler Unternehmensgruppen und großer inländischer Konzerne im Rahmen der Säule-2-Richtlinie besser erfüllen zu können. Mit der Säule-2-Richtlinie wurde der entsprechende Teil des globalen G20/OECD-Übereinkommens in EU-Recht umgesetzt. Die Mitgliedstaaten müssen die DAC9-Richtlinie spätestens bis zum 31. Dezember 2025 umsetzen. 

Unter den Punkten ohne Aussprache wurde das Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) förmlich verabschiedet und Schlussfolgerungen zur Vereinfachung im Steuerbereich gebilligt. In den Schlussfolgerungen wird die KOM aufgefordert, bis zum Ende des dritten Quartals 2025 einen ersten Bericht zur Vereinfachung vorzulegen. Der Rat hofft, dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der EU unter Beibehaltung des aktuellen Schutzniveaus gegen Steuerbetrug und aggressive Steuerplanung weiter zu steigern. 

Die weiteren Ergebnisse der Sitzung können Sie hier einsehen. (YA)

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