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Klimagesetz – Umweltrat zum Stand der Trilogverhandlungen

Klima
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Im Rahmen der informellen virtuellen Sitzung der Umweltministerinnen und –minister am 18. März 2021 eröffnete die portugiesische Ratspräsidentschaft einen Austausch (Aufzeichnung) zu den laufenden interinstitutionellen Verhandlungen mit Kommission und Europäischem Parlament (EP) zum so genannten Klimagesetz. Die Verhandlungen wurden nach einer partiellen allgemeinen Ausrichtung des Umweltrats im Oktober 2020 noch unter deutschem Ratsvorsitz am 30. November 2020 begonnen. Seitdem fanden drei Trilogsitzungen statt – die letzte am 12. März 2021. Der portugiesische Umweltminister João Pedro Matos Fernandes berichtete, es gebe bereits mehrere vorläufige Einigungen – aber wie immer im Trilog stehe nichts fest, solange nicht alles beschlossen sei.

Am 12. März 2021 wurde konkret die Rolle der Wissenschaft in der EU-Klimapolitik diskutiert. Das EP fordert ein wissenschaftliches Begleitgremium, das im Vorschlag der Kommission nicht enthalten war. Dennoch anerkenne der Rat, dass dieser Punkt dem Parlament wichtig sei und ist dem EP daher entgegengekommen. Mehrere Mitgliedstaaten (u.a. Belgien, Deutschland, Finnland, Luxemburg, Österreich, Spanien sowie Slowenien als nächster Ratsvorsitz) sicherten dem Ratsvorsitz volle Unterstützung zu mit dem Ziel, die Verhandlungen rasch abzuschließen. Spanien erklärte seine Bereitschaft, alles mitzutragen, was notwendig sei für die erforderliche ehrgeizige Einigung und nannte als mögliche Bereiche für Kompromisse mit dem Parlament Governance, den Beitrag der Wissenschaft, die federführende Zuständigkeit der Ausschüsse und regte an, mit einer Revisionsklausel zu ermöglichen, dass später nochmal entschieden werden könne.

Auch Österreich sah als Kompromissmöglichkeit die Rolle der Wissenschaft und Treibhausgasbudgets und würde es begrüßen, wenn bei der nationalen Verankerung der Klimaziele dem EP entgegengekommen werde. Schweden verwies darauf, dass es national schon vor 2050 die Klimaneutralität anstrebe. Belgien betonte, das Klimagesetz müsse bei aller Dringlichkeit zur Umsetzung ein Rahmengesetz bleiben und die Details daher im sektoriellen Bereich verhandelt werden. Polen forderte, mit dem Klimagesetz nur die Klimaneutralität bis 2050 zu beschließen, bezeichnete die übrigen offenen Fragen als Nebenschauplätze, die in „fit for 55“ geregelt werden könnten und appellierte, bei der Suche nach einem Kompromiss mit dem EP den Beschluss der Staats- und Regierungschefs zu berücksichtigen. Griechenland forderte mit Blick auf das im Rat vereinbarte 55-Prozent-Reduktionsziel, Rücksicht auf nationale Besonderheiten zu nehmen und kündigte seinen Braunkohleausstieg bis 2033 an. Tschechien lehnte es ab, Ziele über 2050 hinaus abzuschließen.

Portugal als Ratsvorsitz betonte zusammenfassend die Bedeutung des Klimagesetzes als Grundlage für den Rechtsrahmen 2030 und erklärte, dass gleichwohl darin noch nicht alles im Detail geregelt werden müsse. Das 2030-Mandat sei dem Vorsitz bekannt, dafür werde sich der Vorsitz weiterhin einsetzen und hoffe auch beim Parlament auf Kompromissbereitschaft. Es werde darauf geachtet, dass die Rahmenverordnung zu anderen Legislativakten intern und extern kohärent sei.

Exekutiv-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans drängte darauf, in den Verhandlungen eine neue Ebene einzuschlagen, um ein Komplettpaket für offene Fragen zu schnüren. Eine rasche Einigung sei notwendig, denn das Klimagesetz sei das „Gesetz der Gesetze“, das die Kommission ab Juni 2021 mit dem breiten Legislativpaket zur Anpassung an die überarbeiteten EU-Klimaziele für 2030 vorlegen möchte. Die Kommission nennt das Legislativvorhaben „fit für 55“ gemäß ihres im Klimagesetz vorgeschlagenen Klimaziels für 2030.

Die Erhöhung des EU-Klimaziels 2030 von einer Reduktion von bislang 40 Prozent Treibhausgasemission gegenüber 1990 auf mindestens 55 Prozent hatte die Kommission nach einer Folgenabschätzung am 17. September 2020 vorgeschlagen (COM(2020)563) und damit ihren ursprünglichen Gesetzesvorschlag vom 4. März 2020 (COM(2020)36) geändert, der noch keine prozentuale Reduktionshöhe enthielt. Der Umweltrat hat am 17. Dezember 2020 seine Schlussfolgerungen verabschiedet, nachdem sich die Staats- und Regierungschefs beim Gipfeltreffen am 11. Dezember 2020 auf das min-55er-Ziel einigten und damit der Empfehlung der Kommission gefolgt sind. Das EP forderte in seiner Plenarabstimmung am 7. Oktober 2020 jedoch 60 Prozent und dies ohne Berücksichtigung der Kohlenstoffsenken anstatt netto wie der Rat. (TS)

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