| Finanzen und Konditionalität

Mechanismus zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit

Landtag debattiert �ber Haushalt
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Am 5. November 2020 haben die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments (EP) und des Rates eine vorläufige Einigung auf die Bedingungen zum Schutz des EU-Haushalts erzielt. Erstmals wird die Auszahlung von Mitteln aus dem nächsten EU-Haushalt direkt an die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten geknüpft.

In den Verhandlungen ist die deutsche Ratspräsidentschaft als Verhandlungsführerin für den Rat dem EP insbesondere bezüglich des Anwendungsbereichs entgegengekommen. Während in der Allgemeinen Ausrichtung des Rates noch von notwendigen Verletzungen des Rechtsstaatsprinzips die Rede war, sollen nun bereits generelle Defizite der Rechtsstaatlichkeit (Freiheit, Demokratie, Gleichheit, die Achtung der Menschenrechte sowie Rechte der Minderheiten und Steuerbetrug) für Auswirkungen auf den Schutz des EU-Haushalts bzw. der finanziellen Interessen der EU ausreichen können. Als Beispiel wurde insbesondere die fehlende Unabhängigkeit der Justiz in einen nicht abschließenden Katalog aufgenommen.

Der Mechanismus soll bereits dann ausgelöst werden können, wenn die Gefahr einer Rechtsstaatsverletzung erkannt wird und nicht erst nach vollendeten Tatsachen. Erhalten bleiben soll jedoch die so genannte „Orbán-Schleife“ (Orbán loop), die besagt, dass sich letztlich die Staats- und Regierungschefs mit Sanktionen auseinandersetzen müssten.

Die Ratspräsidentschaft verwies auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (ER) vom 17. - 21. Juli 2020 und bestand weiterhin darauf, dass eine Annahme von Mittelkürzungen nach Vorschlag der Kommission nur mit qualifizierter Mehrheit des Rates erfolgen könne und nicht, wie ursprünglich von der Kommission vorgeschlagen, eine Sanktionierung nur mit qualifizierter Mehrheit abgelehnt werden könnte.

Die Kommission wird, nachdem sie das Vorliegen eines Verstoßes festgestellt hat, vorschlagen, den Konditionalitätsmechanismus gegen einen Mitgliedstaat auszulösen. Der Rat hat dann einen Monat Zeit, um die vorgeschlagenen Maßnahmen mit qualifizierter Mehrheit zu verabschieden (oder in Ausnahmefällen drei Monate). Damit soll ein zeitlich gestrafftes Verfahren sicherstellen, dass der Rat eine Abstimmung nicht auf unbestimmte Zeit verzögern kann.

Der Kompromiss muss nun förmlich von Rat und Parlament angenommen werden. (CM)

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2020/11/05/budget-conditionality-council-presidency-and-parliament-s-negotiators-reach-provisional-agreement/

https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20201104IPR90813/rule-of-law-conditionality-meps-strike-a-deal-with-council

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