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Kooperationsrahmen für Bulgarien und Rumänien bei Grenz- und Migrationsmanagement

Die Europäische Kommission (KOM) führte am 4. März 2024 zwei Kooperationsrahmen mit Bulgarien und Rumänien ein. Diese sollen helfen, die Sicherheit an den Außengrenzen zu gewährleisten sowie den Umgang mit Migrationsherausforderungen zu erleichtern.
Rotes Pictogramm mit Grenzpolizist und Pass in der Hand. Ihm gegenüber eine weitere Person. Zusätzlich sind schemenhaft reale Personen bei Passkontrollen erkennbar..
©pixabay

Aufbauend auf den in 2023 durchgeführten Pilotprojekten, soll die Kooperation zwischen Bulgarien und Rumänien gestärkt werden. Dafür können Bulgarien und Rumänien weitere Mittel der EU beantragen, die insbesondere dazu dienen sollen, Grenzüberwachungssysteme zu modernisieren und zu verstärken. Des Weiteren wird die Umsetzung der Kooperationsrahmen durch die KOM und EU-Agenturen, wie unter anderem Frontex, unterstützt.

Die Kooperationsrahmen entstanden auch vor dem Hintergrund, dass ab dem 31. März 2024 der Schengen-Besitzstand in Bulgarien und Rumänien uneingeschränkt gelten wird. Das bedeutet die Aufhebung von Kontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen.

Fokus der Kooperation soll deswegen auf dem Grenzmanagement liegen sowie auf den Themen Asyl, Rückkehrsysteme und polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Schengen-Staaten. Außerdem sollen Vorbereitungen für die Umsetzung des neuen Migrations- und Asylpakets in Bulgarien und Rumänien getroffen werden. (MH/MF)

Die Pressemitteilung der KOM finden sie hier.

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