| Arzneimittelversorgung

Liste kritischer Arzneimittel veröffentlicht

Kommission und Europäische Arzneimittelagentur (EMA) haben in Zusammenarbeit mit den nationalen Arzneimittelagenturen (HMA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) mehr als 200 Wirkstoffe von Humanarzneimitteln gelistet, die als kritisch für die Gesundheitssysteme der EU gelten. Die Wirkstoffe decken ein breites Spektrum von Therapiegebieten ab, darunter auch Impfstoffe und Arzneimittel für seltene Krankheiten. „Kritisch“ ist hier im Sinne von „unverzichtbar“ zu verstehen. Ein Wirkstoff gilt daher dann als kritisch, wenn er bei schweren Krankheiten eingesetzt wird und im Falle eines Mangels nicht ohne weiteres ersetzt werden kann. Die Liste selbst verringert zwar nicht das unmittelbare Risiko von Lieferengpässen aber sie definiert diejenigen Arzneimittel, bei denen zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die Versorgung zu verbessern und Engpässe in Zukunft zu vermeiden.
©Pixabay

Eine Aufnahme in die Liste bedeutet dabei ausdrücklich nicht, dass es in naher Zukunft zu einer Verknappung kommen wird. Vielmehr geht es bei der am 12. Dezember 2023 veröffentlichten Übersicht lediglich darum, solche Wirkstoffe zu listen, bei denen Knappheiten erheblichen Schaden für Patientinnen und Patienten bedeuten und die Gesundheitssysteme vor große Herausforderungen stellen könnte. So können die in der Liste aufgeführten Wirkstoffe auch weiterhin wie gewohnt verschrieben, bezogen und verwendet werden. Die europäischen Arzneimittelbehörden werden diesen Substanzen jedoch Priorität bei möglichen EU-weiten Maßnahmen zur Stärkung der jeweiligen Lieferketten und zur Minimierung des Risikos von Lieferunterbrechungen geben. Entsprechend soll die Verfügbarkeit dieser Arzneimittel genau überwacht werden. Die Kommission plant eine Analyse der Schwachstellen in der Lieferkette dieser kritischen Arzneimittel.

Die Liste ist Teil der Maßnahmen, mit der die EU zukünftigen Engpässen bei der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung verbeugen will. Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Einrichtung einer Allianz für kritische Arzneimittel im kommenden Jahr sowie die Prüfung von Legislativvorhaben in diesem Bereich.

Mögliche zusätzliche Verpflichtungen für Zulassungsinhaber und die zuständigen nationalen Behörden sind auch Teil des im April 2023 vorgelegten Vorschlags für eine Revision der EU-Arzneimittelgesetzgebung. Auch mögliche Verpflichtungen beispielsweise für Großhändler und Vertriebsunternehmen mit Blick auf die „kritischen“ Arzneimittel sind aktuell noch nicht definiert. Die jetzt veröffentlichte Übersicht ist eine erste Fassung; sie soll 2024 erweitert und dann jährlich aktualisiert werden. (MK)

Teilen

Zurück