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Rat der Europäischen Union nimmt Rechtsakte zur Stärkung der Cybersicherheit an

Am 2. Dezember 2024 verabschiedete der Rat der EU zwei neue Rechtsakte als Teil des EU-Gesetzespakets zur Cybersicherheit: das sogenannte „Cybersolidaritätsgesetz“ (Cyber Solidarity Act) sowie eine gezielte Änderung des Rechtsakts zur Cyber-sicherheit (Cybersecurity Act, CSA).
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Das Cybersolidaritätsgesetz schafft neue Möglichkeiten für die EU, sich besser gegen Cyberbedrohungen zu schützen, insbesondere durch ein europaweites „Warnsystem für Cybersicherheit“ sowie eine neue Infrastruktur aus nationalen und grenzübergreifenden Cyber-Knotenpunkten zur Früherkennung von Cybersicherheitsvorfällen.

Die angestrebte Änderung des Rechtsakts zur Cybersicherheit von 2019 ermöglicht die Einführung europäischer Zertifizierungssysteme für sogenannte „verwaltete Sicherheitsdienste“, die die Cybersicherheitsrisiken einer Organisation beaufsichtigen. Die Zertifizierungssysteme sollen dazu beitragen, die Qualität und Vergleichbarkeit der Sicherheitsdienste zu erhöhen, das Entstehen vertrauenswürdiger Cybersicherheitsdienstleister zu fördern und eine Fragmentierung des Binnenmarktes zu vermeiden.

Der Cyber Solidarity Act wurde bereits im April 2024 von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments angenommen. Der Text muss noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, bevor er in Kraft treten kann. 

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung des Rates zu entnehmen. (VS) 

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