Die Europäische Kommission (KOM) hatte im März 2023 den Vorschlag für einen europäischen Rahmen für eine sichere und nachhaltige Versorgung mit kritischen Rohstoffen (Raw Material Act) vorgelegt. Das Gesetz ist ein Kernstück der Pläne zur Verringerung der Abhängigkeit der EU von China und anderen Ländern bei wichtigen Metallen wie den Seltenen Erden, die für die Herstellung umweltfreundlicher Technologieprodukte benötigt werden. Das EP hat seinen Standpunkt im September 2023 festgelegt und der Rat sein Verhandlungsmandat Ende Juni 2023 verabschiedet.
Rat und EP haben einige wichtige Änderungen am Kommissionsvorschlag vorgenommen. So soll Aluminium zusätzlich als kritischer Rohstoff in die Liste der strategischen Rohstoffe aufgenommen werden, womit das Gesetz die Versorgung mit 34 kritischen und 17 strategischen Rohstoffe garantieren soll. Neben dem natürlichen Graphit, das bereits in der Liste enthalten ist, soll auch synthetischer Graphit während eines Zeitraums von drei Jahren, in denen die KOM die erste Überarbeitung der Liste vornehmen wird, als strategischer Rohstoff gelten. Außerdem sollen Projekte, die in der Lage sind, innovative Rohstoffe zu produzieren, die strategischen Rohstoffe in relevanten Technologien ersetzen, als strategische Projekte in Frage kommen.
In Bezug auf die Zielgrößen sieht die Einigung unveränderte Werte vor: Die Benchmarks von zehn Prozent für die Gewinnung von Rohstoffen und 40 Prozent für die Verarbeitung bleiben erhalten. Erhöhen wollen Rat und EP aber den Zielwert für das Recycling kritischer Rohstoffe und zwar von 15 Prozent auf mindestens 25 Prozent des jährlichen Verbrauchs der EU.
Abhängig von den Verwaltungssystemen der einzelnen Mitgliedstaaten sieht die gemeinsame Position von Rat und EP vor, dass die Mitgliedstaaten einen oder mehrere "einheitliche Ansprechpartner" benennen können, die für die Koordinierung der Genehmigungsverfahren verantwortlich sind, und das auf der von ihnen gewählten Ebene (lokal, regional oder national). Darüber hinaus sollen die Fristen für das Genehmigungsverfahren vereinheitlicht werden. Die Gesamtdauer des Genehmigungsverfahrens sollte 27 Monate für Gewinnungsprojekte und 15 Monate für Aufbereitungs- und Recyclingprojekte nicht überschreiten. Während der erste Schritt der Umweltverträglichkeitsprüfung (die Erstellung des Berichts, der vom Projektträger durchgeführt werden muss) nicht in den Zeitrahmen für die Projektgenehmigung einbezogen wird, ist die für eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderliche öffentliche Anhörung Teil der Gesamtdauer des Genehmigungsverfahrens.
Große Unternehmen, die bei strategischen Technologien von Engpässen bei strategischen Rohstoffen bedroht sind, wie etwa Batteriehersteller, Wasserstoffproduzenten, Erzeuger erneuerbarer Energien, Datenverarbeitung oder Flugzeughersteller, werden aufgefordert, regelmäßig eine Risikobewertung ihrer Lieferkette für strategische Rohstoffe durchzuführen. Darin sollen sie darstellen, woher die Rohstoffe kommen, was ihre Versorgung beeinträchtigen könnte und wie anfällig sie für Versorgungsunterbrechungen sind.
Die politische Einigung muss nun sowohl vom EP als auch vom Rat formell gebilligt werden, damit sie in Kraft treten kann. Fest steht bereits, dass der Rechtsakt am 7. Dezember 2023 im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Parlaments zur Abstimmung gestellt werden soll. (UV)
Weitere Informationen in der Presseerklärung des Rates und des EP zur Einigung: