| Covid-19-Impfstoffe

Stärkere Exportkontrolle

In den nächsten Wochen wird noch umfangreicher als bisher überprüft werden, ob die Ausfuhr von Impfstoffen und ihren Bestanteilen aus der EU genehmigt werden kann.

Eine entsprechende Regelung, mit der der im Januar dieses Jahres eingeführte Transparenz- und Genehmigungsmechanismus erweitert wird, hat die Kommission am 24. März 2021 vorgelegt. Hiernach muss nunmehr nicht nur geprüft werden, ob das Unternehmen, das den Antrag auf Ausfuhr stellt, seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen gegenüber der EU nachkommt, sondern auch, ob das Zielland bestimmten Kriterien im Verhältnis zu EU genügt. Kommissionspräsidentin von der Leyen hatte dies bereits in der vergangenen Woche angekündigt.

Im Einzelnen soll nun überprüft werden, ob es im Zielland Beschränkungen der Ausfuhr von Impfstoffen oder deren Ausgangsstoffen gibt (sogenannte Gegenseitigkeit) und wie sich die Ausgangssituation im Zielland gestaltet, insbesondere im Hinblick auf die epidemiologische Lage, die Impfquote und die Impfstoffvorräte (sogenannte Verhältnismäßigkeit).

Des Weiteren werden 17 bisher ausgenommene Länder in die Überprüfung einbezogen, hierzu gehören beispielsweise auch Island, Liechtenstein und die Schweiz. Impfstofflieferungen, die für die humanitäre Hilfe oder für die 92 Länder mit niedrigem oder mittlerem Einkommen auf der COVAX-Abnahmegarantie-Liste bestimmt sind, sind weiterhin von der Regelung ausgenommen. Insbesondere der Ansatz, Transparenz herzustellen, wird durch die EU-Regierungsspitzen grundsätzlich unterstützt, so das Ergebnis der Videokonferenz am 25. März 2021.

Der bereits bestehende Transparenz- und Genehmigungsmechanismus war Ende Januar dieses Jahres vor dem Hintergrund des Streits um die Impfstofflieferungen von AstraZeneca an die EU eingeführt worden und hatte aufgrund seiner ursprünglich geplanten Ausgestaltung zu Spannungen sowohl zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich als auch zwischen Irland und der Kommission geführt. Die aktuelle Verschärfung der Regelung wurde jetzt von einer am gleichen Tag veröffentlichten gemeinsame Erklärung von Kommission und britischer Regierung begleitet. Diese betont den Wert der Zusammenarbeit, die gegenseitige Abhängigkeit und die gemeinsame Arbeit an einer „Win-Win-Situation“. Direkt am nächsten Tag allerdings bemerkte Kommissionspräsidentin von der Leyen anlässlich der Pressekonferenz im Anschluss an den informellen EU-Gipfel, dass ihr Exporttransporte des Vereinigten Königreichs nicht bekannt seien; sie warte hier noch auf Transparenz.

Der im Januar eingeführte Transparenz- und Genehmigungsmechanismus galt ursprünglich bis zum 31. März 2021 und war am 11. März 2021 um weitere drei Monate verlängert worden. Die verschärften Regelungen gelten jetzt zunächst für sechs Wochen. (MK)

https://ec.europa.eu/germany/news/20210324-ausfuhren-covid-19-impfstoffe_de

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