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HERA: Vorbereitungen zur Evaluation beginnen

Die „Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen“ (HERA) war im September 2021 als eine Lehre aus der COVID-19-Pandemie ins Leben gerufen worden. Ihr Ziel: Stärkung der Fähigkeit Europas grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren zu verhindern, zu erkennen und schnell auf sie zu reagieren.
©EuropeanCommission

Die Europäische Kommission ist verpflichtet, HERA bis 2025 einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. Diesen Prozess hat sie mit der Veröffentlichung einer Sondierung am 27. November 2023 jetzt angestoßen. Im Rahmen der Evaluation soll insbesondere überprüft werden, inwieweit das Mandat und die Instrumente von HERA einen wirksamen und effizienten Beitrag zu ihren Zielsetzungen geleistet haben und sie die ihr übertragenen Aufgaben erfüllt hat.

Zudem soll überprüft werden, ob und inwieweit das aktuelle Mandat der Behörde für die anstehenden Aufgaben noch ausreicht. Dies zielt nicht zuletzt darauf, dass die Kommission im Zusammenhang mit der Mitteilung über Arzneimittelknappheiten in der EU auch angekündigt hat, bei der Evaluation von HERA auch zu prüfen, inwieweit die Behörde in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen könnte.

Schließlich sollen die potenziellen Vor- und Nachteile der Einrichtung von HERA als eigenständige Einrichtung abgewogen werden. Bei der Veröffentlichung der ersten Planungen war HERA als eigenständige Agentur und europäisches Gegenstück zur US-amerikanischen BARDA angekündigt, dann aber als Dienststelle der Europäischen Kommission im Rang einer Generaldirektion eingerichtet worden.

Mit der jetzt veröffentlichten Sondierung will die Kommission ein breites Meinungsbild zu Leistung und Wirkung der Behörde einholen. Hierbei soll sowohl Feedback zu den Zielen der Evaluation wie auch zur Arbeit von HERA eingeholt werden. Gefragt wird auch nach Input zu Belegen (Evidenz) für die Zwecke der Evaluierung. Angesprochen sind grundsätzlich alle Interessengruppen, die die Tätigkeit von HERA betrifft. Dies meint ebenso die breite Öffentlichkeit wie nationale Behörden, internationale Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Angehörige der Gesundheitsberufe, Patienten, Industrie/Unternehmen oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Konsultation ist noch bis zum 19. Februar 2024 geöffnet. (MK)

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