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Kommission bereitet wichtige bildungspolitische Initiativen vor

Zu den drei bereits in ihrem Arbeitsprogramm für 2024 angekündigten Initiativen – Mitteilung zu einem gemeinsamen europäischen Abschluss, Ratsempfehlungen zu Qualitätssicherung von Abschlüssen und zu Personalentwicklung an Hochschulen – hat die Europäische Kommission (KOM) am 9. Januar 2024 eine zusammenfassende Sondierung veröffentlicht. Sie skizziert hierin Inhalt und Zielsetzung der Initiativen und bittet um Rückmeldungen zu diesen Planungen.
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So will sie das von ihr konstatierte Problem, dass nationale Regelungen der Beteiligung einzelner Hochschulen an gemeinsamen Studiengängen bzw. der Vergabe gemeinsamer Abschlüsse entgegenstehen könnten, durch die – freiwillige - Vergabe eines weiteren, europäischen Abschlusses nach anderen, europäischen Kriterien lösen. Auch den mit der Beteiligung an gemeinsamen Studiengängen und der Vergabe gemeinsamer Abschlüssen einhergehenden Verwaltungsaufwand will die KOM mit der Vergabe dieses zusätzlichen Abschlusses durch Hochschulallianzen wie die „Europäischen Hochschulen“ verringern. In den Ratsempfehlungen zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit aus dem Jahr 2022 war dies bislang als ein gemeinsames „Gütesiegel“ verstanden worden.

Als eine wesentliche Hürde im Zusammenhang mit der Vergabe gemeinsamer Abschlüsse wird von der KOM die Art und Weise der Qualitätssicherung von Studiengängen und Abschlüssen in Mitgliedstaaten identifiziert. Dies will sie mit der geplanten Ratsempfehlung zu einem europäischen System zur Qualitätssicherung und Anerkennung angehen und damit gleichzeitig auch mehr gegenseitiges Vertrauen in die Qualitätssicherungsprozesse der Einrichtungen in den beteiligen Mitgliedstaaten schaffen.

Als einen dritten wichtigen Schritt im Kontext der Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit der Hochschulen will die KOM die Arbeit der beteiligten Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter – und ihren Wert – sichtbarer machen und dies beispielsweise bei der Laufbahnentwicklung bzw. Beförderung stärker berücksichtigt wissen. Auch die Bedeutung von Lehre und „anderen Aktivitäten wie bürgerschaftliches Engagement“ soll gegenüber der Forschung mit den geplanten Ratsempfehlungen zu Hochschullaufbahnen aufgewertet werden. Die Initiative ergänzt entsprechend die im vergangenen Dezember verabschiedeten Ratsempfehlungen zu Forschungslaufbahnen.

Die KOM konstatiert in dem jetzt veröffentlichten Text, dass es ohne ihr „erneutes Tätigwerden“ „weiterhin nur eine begrenzte intensive Zusammenarbeit im Hochschulbereich“ gebe. Bereits bei der Vorstellung der EU-Hochschulstrategie im Januar 2022 hatte der zuständige Vizepräsident der KOM, Margaritis Schinas, dem Ehrgeiz Ausdruck verliehen, einen "Mega-Bologna-plus-Prozess" anzustoßen. Beim Bologna-Prozess handelt es sich um einen auf Ebene der beteiligten Staaten gesteuerten Prozess, der insbesondere auf die Mobilität von Studierenden, Absolventinnen und Absolventen sowie Hochschullehrerinnen und -lehrern und damit einhergehend die Schaffung des Europäischen Hochschulraums zielt. Wichtige Instrumente sind vergleichbare Studienstrukturen (gestufte Studienstruktur mit Bachelor und Master) und Qualitätssicherung auf der Grundlage gemeinsamer Standards und Richtlinien. Der Bologna-Prozess geht auf eine 1999 von 30 Hochschulministerinnen und ‑ministern aus 30 europäischen Staaten im italienischen Bologna unterzeichnete Erklärung zurück. Er umfasst mittlerweile 49 beteiligte Staaten, die kontinuierlich an der qualitativen Weiterentwicklung der Hochschulsysteme arbeiten.

Die Sondierungen zu den geplanten Initiativen der KOM sind noch bis zum 6. Februar 2024 geöffnet. (MK)

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